E-TROPOLIS Festival 2025 | 22.03.2025 - Turbinenhalle Oberhausen

 

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Allgemeine Festivalinformationen

 

Änderungen vorbehalten

 

Einlasskontrollen:
Im Interesse der Sicherheit wird die Security Taschen- und Körperkontrollen durchführen. Ihr helft uns dabei den Einlass zu beschleunigen, indem ihr folgende Gegenstände NICHT mitführt:

Erlaubte & verbotene Gegenstände (In- & Out- Liste):
>> ein- / ausblenden

das darf mit rein! (this is allowed!)

  • Alle Arten von Fotokameras (auch professionelles Equipment, auch wechselbare Objektive) - (all kinds of photo cameras (also professional equipment, also interchangeable lenses)
  • Regenschirme klein (sog. Knirpse) ohne Spitze -
    (small foldable umbrellas without cone ends)
  • Gehstöcke ohne großem/schweren Knauf und/oder Spitze -
    (canes without big/heavy knobs and/or cone ends)
  • Sprays mit Pumpfunktion (z.B. Desinfektionsspray, Zerstäuber) -
    (pump-action sprays (e. g. disinfectant spray, atomizer))
  • Powerbanks (bis Größe DIN A7) - (powerbanks up to size DIN A7)
  • Pfandbecher - (deposit cups)

das darf NICHT mit rein! (this is NOT allowed!)

  • Waffen, Waffenattrappen, Taschenmesser (weapons, dummy weapons, pocket knife)
  • Flyer, Poster und sonstiges Werbematerial -
    (flyer, poster and further advertising material)
  • Nietenhalsbänder mit sehr langen, nicht abgerundeten Spitzen (Killernieten) -
    (rivet choker with very long, not rounded cone ends (killer rivets))
  • verfassungsfeindliche Symbole (Abzeichen, Aufnäher etc.) -
    (anticonstitutional symbols (badges, patches, etc.)
  • Flaggen / Fahnen - (flags / banner)
  • Klappstühle, Campinghocker - (folding chairs, camp stools)
  • Gehstöcke mit großem/schweren Knauf und/oder Spitze, Stockschirme (starr) -
    (canes with big/heavy knobs and/or cone ends, walking-stick umbrellas (inflexible))
  • Aufnahmegeräte (Audio-Recording), Videokameras -
    (audio recorders, video cameras)
  • Laptops, iPads, Selfiesticks - (laptops, iPads, selfie sticks)
  • Sprays mit Treibgas (z.B. Haarspray, Deospray, Reizgas) -
    (aerosols with propellant gas (e. g. hairspray, deodorant spray, tear gas))
  • Speisen und Getränke - (food and beverages)
  • Tetrapaks (auch nicht leer) - (Tetra Paks (neither full nore empty))
  • Glas, Glasflaschen, Plastikflaschen aller Art und Größe -
    (glass, glass bottles, plastic bottles of all kind and size)
  • Drogen - (drugs)
  • Tiere - (animals)
  • Kinder unter 12 Jahren - (children younger than 12 years)

 

Sicherheit:
Beim Auftreten von Problemen bitten wir Euch die Sicherheitskräfte umgehend anzusprechen. Bitte befolgt immer die Anweisungen des Sicherheitspersonals!

 

Hallenplan:
Unter dem folgenden Link findet ihr online einen aktuellen Grundriss mit den festivalrelevanten Punkten: https://www.etropolis-festival.de/hallenplan

 

Parkplätze:
Ausreichend Parkplätze stehen direkt auf dem Gelände der Turbinenhalle zur Verfügung. Die Parkgebühr beträgt 5,00 € pro Fahrzeug und wird vor Ort beim Parkeinweisungspersonal entrichtet.

 

Speisen und Getränke:
Das Mitnehmen von Speisen und Getränken auf das Festivalgelände ist untersagt. Auf der Händlermeile bekommt ihr ein vielfältiges Angebot an Speisen und Getränken zu kaufen.

 

Wertbons / Gastronomie:
Von der Turbinenhalle angebotene Speisen und Getränke werden über ein Wertbon-System verkauft. Wertbons können am Bon-Stand im Foyer erworben werden. 1 Bon = 1,00 €! Bitte löst die gekauften Bons entweder ein oder achtet darauf nur so viele Bons zu kaufen, wie ihr benötigt bzw. ausgeben wollt. Eine Rückerstattung für ungenutzte Bons ist nicht möglich.

Am Met-Stand sowie manchen Essens-Ständen, die speziell für das E-tropolis Festival vor Ort sind, kann nur mit Bargeld gezahlt werden. Bitte entnehmt das betreffende Zahlungsmittel dem Aushang der jeweiligen Stände!

 

Garderobe / Schließfächer:
Die Garderobe der Turbinenhalle besteht aus knapp 3.000 Schließfächern. Pro Schließfach fällt eine einmalige Gebühr von 3 Wertbons (3,00 €) an. Hinzu kommt ein Schlüsselpfand von 5,00 € (in bar), welches bei Rückgabe des Schließfachschlüssels erstattet wird.

 

Wiedereinlass nach Verlassen der Veranstaltungshalle:
Bei Betreten der Veranstaltungshalle wird euer Festivalticket entwertet. Bitte beachtet: erst ab 15:00 Uhr ist der Wiedereinlass nach Verlassen der Halle möglich. Hierzu benötigt ihr ein Wiedereinlassbändchen. Dieses Bändchen erhaltet ihr bei Bedarf ab 15:00 Uhr bei der Security am Auslass-Kanal! GANZ WICHTIG: ohne Bändchen ist der Wiedereinlass nicht möglich!

 

Toiletten:
Auf unserem Festivalgelände gibt es ausreichend Toiletten welche mehrmals zwischendurch gereinigt werden.

 

Behinderung/Rollstuhlfahrer:
WC`s für Rollstuhlfahrer stehen zur Verfügung. Vor der Mainstage der Turbinenhalle wird es Erhöhungen für Rollstuhlfahrer geben.
Behinderte Personen, deren Behinderung eine Begleitperson erforderlich macht (im Behindertenausweis eingetragen), benötigen nur eine Eintrittskarte für sich selbst - nicht jedoch für die Begleitperson.

 

Seperates Parken & Einlass nur für Rollstuhlfahrer:
Für Rollstuhlfahrer (und Gäste mit Rollator) existiert ein separater Parkplatz samt Einlass. Bitte nutzt dazu die reservierten Behindertenparkflächen an der Diskothek STEFFY (Navigation zur „Mülheimer Straße 22“). Die Zufahrt zum STEFFY-Parkplatz ist ausgeschildert. Der Einlass für Rollstuhlfahrer erfolgt über die Turbinenhalle 3 (Händlerhalle / Rampe bei McFit). Die Security an der Tür ist euch gerne behilflich.

 

Foto- / Filmaufnahmen:
Folgende Kameratypen sind zulässig: Pocketkameras (digital + analog) sowie analoge + digitale Spielelreflexkameras! Nicht gestattet sind Videokameras, sowie sämtliche Audiorecordinggeräte! Ton- und Videoaufnahmen sind grundsätzlich untersagt - Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt!

 

Haftung:
Jeder Festivalbesucher haftet für den von ihm verursachten Schaden auf dem Festivalgelände, sowie dem Parkplatz!

 

Medizinische Betreuung:
Für medizinische Notfälle haben wir Sanitäter und Ärzte vor Ort im Einsatz.

 

Jugendschutz:
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) überträgt Eltern die Pflicht für das Wohl ihrer minderjährigen Kinder (unter 18 Jahren) Sorge zu tragen. Besonders für Kinder unter 16 Jahren kann ein Musikfestival zu starken körperlichen und mentalen Belastungen führen, sodass wir keine generelle Empfehlung für einen Besuch aussprechen können. Die Entscheidung zur Teilnahme von Kindern an öffentlichen Musikveranstaltungen (einschließlich Anreise und Verbleib auf dem Veranstaltungsgelände) liegt aufgrund des Personensorgerechts - unter Berücksichtigung des Jugendschutzgesetzes - im Entscheidungsbereich der Eltern.

 

Kinder unter 16 Jahren dürfen nur dann an öffentlichen Musikveranstaltungen teilnehmen, solange sie sich in Begleitung ihrer Eltern befinden oder in Begleitung einer volljährigen Person, der die Personen-Sorgeberechtigung schriftlich von den Eltern übertragen wurde.

 

Jugendliche ab 16 Jahren und unter 18 Jahren können auch ohne Begleitung an öffentlichen Musikveranstaltungen teilnehmen. Voraussetzung ist, dass sie das Veranstaltungsgelände bis spätestens 24 Uhr verlassen! Der Verbleib auf dem Veranstaltungsgelände nach 24:00 Uhr ist nur in Begleitung der Eltern möglich oder in Begleitung einer volljährigen Person, welcher die Personen-Sorgeberechtigung schriftlich von den Eltern übertragen wurde.

 

Das Formular für die schriftliche Übertragung der Personen-Sorgeberechtigung findet Ihr hier. Das Formular muss vollständig ausgefüllt werden und von den Eltern unterschrieben sein. Ferner muss das Formular von der Personen-Sorgeberechtigen Begleitung während der gesamten Dauer der Veranstaltung mitgeführt werden und ist bei Rückfragen zusammen mit dem Personalausweis vorzuzeigen. Jugendliche ab 16 Jahren werden ebenfalls gebeten für den Fall einer Kontrolle ihren Personalausweis mitzuführen.

 

Vereinbarung Jugendschutz DE
Youth protection agreement UK


Neben den Regeln zur Teilnahme an der Veranstaltung sind auch zu jederzeit die gesetzlichen Beschränkungen hinsichtlich des Konsums von Alkohol und Tabakwaren zu beachten. Bei der Durchführung entsprechender Kontrollen behalten wir uns das Recht vor, rauchende und/oder alkoholisierte Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren des Veranstaltungsgeländes zu verweisen.

 

Vorsicht vor Ticketfälschern:
Bitte seid bei Ticketangeboten aus zweiter Hand vorsichtig. Neben den vor Ort auftretenden Straßenhändlern, kursieren online eine Menge Fake-Angebote. Wenn euch beispielsweise auf Facebook jemand mit der Bitte um Direktnachricht mehrere Karten anbietet, lohnt es sich sehr genau hinzuschauen. Der Einlass mit gefälschten Tickets ist leider ausgeschlossen!

 

Tiere:
Das Mitbringen von Tieren jeglicher Art ist auf dem gesamten Festivalgelände untersagt!